C. Im März 2020 tätigte der Versicherte eine weitere Anmeldung zum Leistungsbezug. Konkret ersuchte er um Gewährung einer Hilflosenentschädigung. Bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigung erklärte er, es bestünden seit Mai 1993 nach einem Kleinhirntumor eine linksseitige motorische Behinderung, Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen, sowie Knie- und Rückenprobleme (Skoliose). Er benötige Hilfe bei folgenden alltäglichen Lebensverrichtungen: Ankleiden/Auskleiden, Aufstehen/Absitzen/Abliegen, Essen, Körperpflege sowie in Bezug auf die Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte.