Seite 3 Versicherten eine Viertelsrente zu gewähren, sodass er sich einem potentiellen neuen Arbeitgeber mit 100%igem zeitlichem Leistungspensum andienen könnte, mit entsprechendem Leistungslohn von 60 % und entsprechender Kompensierung des entgangenen Lohnes durch die Viertelsberentung (act. 7.2/57). Am 27. September 2016 teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, er habe Anspruch auf Arbeitsvermittlung (act. 7.2/59). Am 22. November 2016 erteilte die IV-Stelle Kostengutsprache für ein Job-Coaching mit Personalvermittlung vom 14. November 2016 bis 14. Mai