Der zuständige Gutachter stellte folgende Diagnosen: Mittelgradige Hemiataxie linksseitig bei zerebellärem Defektzustand nach Tumorexstirpation eines Kleinhirnastrozytoms Grad II vom 21. Mai 1993; chronische Migräne (unbehandelt). Sodann erörterte er, seine Beurteilung liege im Bereich jener des Vorgutachtens aus dem Jahr 2008. Aktuell sei in der angestammten Tätigkeit von einer Reduktion der Arbeitsfähigkeit von 30 bis 40 % auszugehen, adaptiert betrage die Minderung 20 bis 30 %.