Am 14. Juli 2008 erklärte die IV-Stelle die beruflichen Massnahmen für erfolgreich abgeschlossen. Sie begründete dies gegenüber dem Versicherten damit, Abklärungen hätten ergeben, dass er im April 2008 eine Vollzeitstelle bei der F. in B. angetreten habe und dabei ein rentenausschliessendes Einkommen erziele (act. 7.2/1.2, S. 1 – 488).