Seite 2 durchgeführt. Das am 11. März 2008 erstattete Gutachten umfasste eine orthopädische, neurologische sowie eine psychiatrische Untersuchung. Der orthopädische Gutachter kam zum Schluss, als Sachbearbeiter in der C-verarbeitung in der freien Wirtschaft sei der Versicherte zu 90 % arbeitsfähig, bei voller Stundenpräsenz. Der neurologischpsychiatrische Gutachter sprach von einer 60%igen Arbeitsfähigkeit als C-kaufmann. Am 14. Juli 2008 erklärte die IV-Stelle die beruflichen Massnahmen für erfolgreich abgeschlossen.