Fachausweis ab Oktober 2005 bis Oktober 2007. Am 31. August 2007 erliess die IV-Stelle an den Versicherten die Mitteilung, zur Klärung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung sei eine medizinische Abklärung notwendig. Letztere wurde durch das Medizinische Gutachtenzentrum B.