Am 3. Juni 1999 verfügte die IV-Stelle die Zusprache beruflicher Massnahmen vom 9. August 1999 bis 8. August 2003 (erstmalige berufliche Ausbildung in Form einer Lehre als C. in der Ausbildungsstätte D., E.). Am 3. August 2004 hielt die IV-Stelle gegenüber dem Versicherten fest, sie übernehme die Mehrkosten der erstmaligen beruflichen Abklärung in Form einer Weiterbildung zum Sachbearbeiter C. / C.-weiterverarbeitung im D.. Am 28. Juni 2005 verfügte sie die Übernahme der Mehrkosten der erstmaligen beruflichen Ausbildung in Form der Weiterausbildung zum C-kaufmann mit eidg. Fachausweis ab Oktober 2005 bis Oktober