phasenweiser Übelkeit und Erbrechen, eingeschränkter Halswirbelsäulen-Beweglichkeit. In einer Mitteilung vom 10. November 1993 sprach die Invalidenversicherung dem Versicherten ab dem 1. Februar 1993 bis 31. Oktober 2003 medizinische Massnahmen zur Behandlung des Geburtsgebrechens Nr. 384 zu. Ab Mai 1994 wurden dem Versicherten wiederholt Pflegebeiträge gewährt. Am 3. Juni 1999 verfügte die IV-Stelle die Zusprache beruflicher Massnahmen vom 9. August 1999 bis 8. August 2003 (erstmalige berufliche Ausbildung in Form einer Lehre als C. in der Ausbildungsstätte D., E.).