Dr. C. hatte sich in seinem Gutachten vom 7. Oktober 2019 (IV-act. 68) auf S. 30 unter Ziff. 8.1 zu den Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen im Haushalt wie folgt geäussert: "Aus rheumatologischer Sicht ist eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Haushalt aufgrund der bildgebend nachgewiesenen fortgeschrittenen lumbosacralen Segmentdegeneration und weniger aufgrund der degenerativen Veränderungen der HWS bezüglich schwerer rückenbelastender Arbeiten nachvollziehbar. […] Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Haushalt ist aus rheumatologischer Sicht auf maximal 30% einzuschätzen.