Im konkreten Fall wird die Streitsache zur Vornahme dieser Abklärungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Dieses Vorgehen macht nicht nur zur Wahrung des Instanzenzugs, sondern insbesondere auch deshalb Sinn, weil auch mit Bezug auf den Haushaltsbereich eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts angezeigt ist (vgl. dazu nachfolgend, E. 2.5). 2.5 Einschränkung im Haushalt