128, S. 109), so dass die vom Gutachter anamnestisch angegebene Haushaltsselbstversorgung nur bedingt zutrifft. Insoweit in der PMEDA-Begutach- tung im Rahmen der interdisziplinären Gesamtbeurteilung schliesslich angeführt wird: "Die Plausibilitätsprüfung ergibt keinen wirksamen Analgetikaspiegel, was die Angaben erheblicher Schmerzen nicht bestätigt" (IV-act.