Weder der Vorgutachter Dr. C. noch er hätten Hinweise auf ein spezifisch-entzündliches Geschehen im Bereich des Achsenorgans/ISG gesehen und: "Eine orthopädisch begründbare Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Selbstversorgung und sozialen Aktivität lässt sich aus den hiesigen Befunden nicht ableiten. Anamnestisch werden das selbstständige Führen eines automatikgetriebenen Pkws […], das Fahren eines Rollers, Haushaltsselbstversorgung, Versorgung des Kindes, Spaziergänge, soziale Kontakte zu Familie und Verwandten sowie eine Reise mit dem Auto im Sommer 2022 nach Kroatien und Bosnien genannt."