Wenn die PMEDA-Gutachter die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin mit Bezug auf die erfolgten Hüftoperationen bzw. in diesem Zusammenhang beklagten Beschwerden ab dem Begutachtungszeitpunkt nicht mehr als eingeschränkt betrachteten, entspricht dies grundsätzlich der (mittel- bis längerfristigen) Erwartung von Dr. D. gemäss Bericht vom 10. März 2022, wo er mit Blick auf die Zukunft festhielt, es sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin, was die Hüftprobleme betrifft, dereinst wieder vollumfänglich im angestammten Beruf arbeiten könne (IV-act. 111, S. 3).