• Die PMEDA-Gutachter, die die Beschwerdeführerin Mitte November 2022 begutachteten, gelangten in ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung zum Schluss, die Beschwerdeführerin sei spätestens ab dem Zeitpunkt der Begutachtung (also ab 12. November 2022) als voll arbeitsfähig (bezogen auf ein 100%-Pensum) zu betrachten; aufgrund des Prothesenstatus beider Hüftgelenke und der bildmorphologischen degenerativen spinalen Veränderungen seien lediglich körperlich überwiegend schwere Arbeiten und Tätigkeiten mit häufigen Zwangshaltungen der Wirbelsäule ungeeignet (IV-act. 128, S. 22 f.).