Im Arztbericht "Berufliche Integration/Rente" vom 10. März 2022 (IV-act. 111, S. 2 f.) hatte Dr. D. sämtliche Fragen zur beruflichen Situation noch offengelassen und explizit angegeben, es lägen ihm keine Informationen zur beruflichen Situation vor (in seinem späteren Bericht vom 14. April 2022 [IV-act. 115, S. 2] wurde I. als Arbeitgeber allerdings dann doch vermerkt). Bei einer Gesamtwürdigung der erwähnten Unterlagen kann der im RAD-Bericht vom 20. Juli 2022 gezogene Schluss, wonach Dr. D. angegeben haben soll, die Beschwerdeführerin sei seit April 2022 in einem 100%-Pensum vollständig arbeitsfähig, nicht nachvollzogen werden.