Auf Rückfrage der Vorinstanz bei Dr. D., ob die Beschwerdeführerin somit für ein 100% Pensum vollumfänglich leistungsfähig sei (IV-act. 117, S. 1), antwortete dieser: "Wie ich bereits im Schreiben vom 09.06.2022 mitgeteilt habe, arbeitet die Patientin meines Wissens nach trotz der bestehenden residuellen Beschwerden wieder zu 100%". Da kein Schreiben von Dr. D. vom 9. Juni 2022 in den Akten vorhanden ist, dürfte mit dem Hinweis stattdessen wohl seine Angabe im Verlaufsbericht vom 13. Juni 2022 (IV-act. 114, S. 2;