Seite 18 20. Juli 2022 zum Schluss, "da gemäss dem Orthopäden Dr. D. angeblich seit April 2022 wieder eine vollumfängliche Arbeitsfähigkeit besteht, wäre es sehr erfreulich und könnte ggf. auf eine Begutachtung verzichtet werden, vorausgesetzt die Versicherte ist auch wirklich für ein 100% Pensum vollumfänglich leistungsfähig." Auf Rückfrage der Vorinstanz bei Dr. D., ob die Beschwerdeführerin somit für ein 100% Pensum vollumfänglich leistungsfähig sei (IV-act.