die vorhandenen Akten enthalten, soweit ersichtlich, kein Verlaufsprotokoll über die im Verlauf des Jahres 2021 bei Dr. D. stattgefundenen Konsultationen [wie aus IV-act. 87, S. 4 ff. für die Zeit bis November 2020 ersichtlich], so dass sich aus den vorhandenen Akten auch nicht konkret ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Beschwerdeführerin in welchem Ausmass unter einer Zunahme von Beschwerden litt).