Gemäss dem von der Vorinstanz bei Dr. D. eingeholten Arztbericht vom 10. März 2022 (IV-act. 111, S. 2 f.) hatte dieser der Beschwerdeführerin in der Zwischenzeit seit Juli 2020 keine weitere Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert (die Beschwerdeführerin wurde von ihm erst im Januar 2022 infolge der Hüftoperation erneut zu 100% arbeitsunfähig geschrieben; die vorhandenen Akten enthalten, soweit ersichtlich, kein Verlaufsprotokoll über die im Verlauf des Jahres 2021 bei Dr. D. stattgefundenen Konsultationen [wie aus IV-act.