• Im RAD-Bericht vom 16. November 2020 (IV-act. 88) gelangte Dr. B. zum Schluss, der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin sei als stabil zu beurteilen, die linke Hüfte sei erfolgreich operiert und die rechte noch nicht interventionspflichtig. Weitere Abklärungen seien zur Zeit nicht nötig, die gesundheitliche Situation sei klar beschrieben. Aufgrund eines Schmerzsyndroms bestehe in körperlich fordernden Tätigkeiten zwar eine Limitierung, da die Hüften aber grundsätzlich erfolgreich medizinisch behandelt worden seien, sei basierend auf dem Gutachten von Dr. C. nach wie vor von einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 50% angestammt und adaptiert auszugehen.