und wies darauf hin: "Es besteht eine schmerzhaft eingeschränkte Funktion der rechten Hüfte bei noch nicht abgeschlossener Therapie" und "Bei Beschwerdeprogredienz rechts, muss hier auch der Hüftgelenkersatz diskutiert werden", ohne allerdings die Beschwerdeführerin seit der Konsultation im August erneut gesehen zu haben.