• Dass Dr. B. das Gutachten von Dr. C. im RAD-Bericht vom 12. März 2020 als "überholt" bezeichnete, steht dieser Schlussfolgerung nicht entgegen: Die entsprechende Bemerkung des RAD-Arztes bezieht sich offensichtlich nicht auf den Zeitraum bis September 2019, sondern auf die Zeit ab Oktober 2019, als sich spontan eine avasculäre Hüftkopf-Nekrose zeigte (vgl. dazu IV-act. 76).