Der Gutachter berücksichtigte insbesondere die Beurteilung des behandelnden Rheumatologen Dr. F. (IV-act. 57). Dieser berichtete am 26. März 2018 betreffend den hier interessierenden Zeitraum ab März 2018 von wechselnd ausgeprägten Beschwerden und hielt die Beschwerdeführerin damals ebenfalls bis auf weiteres für 50% arbeitsfähig adaptiert (IVact. 57, S. 5). Im Bericht "Berufliche Integration/ Rente" vom 28. September 2018 hielt er an dieser Einschätzung fest (IV-act. 54). Die Einschätzung des Behandlers stimmt somit mit der gutachterlichen Einschätzung überein.