Seite 14 2019 bestehe sowohl angestammt als auch adaptiert eine mindestens 50%-ige Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin; retrospektiv gesehen bestand eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit adaptiert gemäss seiner Einschätzung zudem auch bereits im hier interessierenden Zeitraum ab März 2018 (IV-act. 68, S. 29 f., Ziff. 8).