"Aktenkundig wurde vorangehend zuletzt keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert", ohne allerdings konkret zur gestellten Frage nach dem genauen zeitlichen Verlauf der Entwicklung der Arbeitsfähigkeit Stellung zu nehmen (diese Frage wurde auch auf S. 23 unten des Gutachtens nicht beantwortet); gemäss polydisziplinärer Einschätzung der PMEDA-Gutachter gelte die von ihnen angegebene Arbeitsfähigkeit angestammt und adaptiert "spätestens ex nunc" (vgl. dazu IV-act. 128, S. 22 unten), d.h. erst ab dem Zeitpunkt ihrer Begutachtung im November 2022;