Die PMEDA-Gutachter führten in der interdisziplinären Gesamtbeurteilung, was die rückwirkende Beurteilung der Arbeits-(un)fähigkeit der Beschwerdeführerin u.a. auch im hier interessenden Zeitraum betrifft, ohnehin lediglich an: "Aktenkundig wurde vorangehend zuletzt keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert", ohne allerdings konkret zur gestellten Frage nach dem genauen zeitlichen Verlauf der Entwicklung der Arbeitsfähigkeit Stellung zu nehmen (diese Frage wurde auch auf S. 23 unten des Gutachtens nicht beantwortet);