Einerseits wäre die Betreuung des Kindes zunächst vor allem durch den Kindsvater (bei einer ausserhäuslichen Tätigkeit ihrerseits an den Wochenenden und evtl. Abendzeiten) und später, bei einer Aufstockung des Pensums, zusätzlich durch den Schwiegervater in spe sichergestellt gewesen; ihr wäre es langweilig nur zu Hause, sie sei ein sehr kommunikativer Mensch und gerne unter Leuten. Dass der künftige Schwiegervater für die Kinderbetreuung hinzugezogen werde, sei bereits im Vorfeld so besprochen worden.