Mit Medienmitteilung vom 4. Oktober 2023 informierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) darüber, dass die Invalidenversicherung gestützt auf die gleichentags veröffentlichte Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) die Vergabe von bi- und polydisziplinären Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA AG beende. Das Bundesgericht hat in der Folge in seiner Rechtsprechung wiederholt hervorgehoben, dass es sich unter diesen Umständen rechtfertige, in der Übergangssituation, in der bereits eingeholte Gutachten der PMEDA AG zu würdigen sind, an die