c. Beim PMEDA-Gutachten handelt es sich zwar dem Grundsatz nach um ein unabhängiges externes Gutachten, dem in der Regel voller Beweiswert zukommt, solange nicht Indizien gegen dessen Zuverlässigkeit sprechen. Allerdings ist Folgendes zu berücksichtigen: Mit Medienmitteilung vom 4. Oktober 2023 informierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) darüber, dass die Invalidenversicherung gestützt auf die gleichentags veröffentlichte Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) die Vergabe von bi- und polydisziplinären Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA AG beende.