28a IVG). Die einer Person medizinisch attestierte Arbeitsunfähigkeit kann daher nicht direkt dem Invaliditätsgrad dieser Person gleichgesetzt werden, sondern beim Invaliditätsgrad handelt es sich um eine rechnerische Grösse, bei der die medizinisch attestierte Arbeitsunfähigkeit insbesondere für die Ermittlung des der Berechnung zu Grunde gelegten Invalideneinkommens beim Einkommensvergleich eine Rolle spielt.