In übergangsrechtlicher Hinsicht ist daher Folgendes zu beachten (vgl. dazu die entsprechenden Übergangsbestimmungen sowie das Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung KSIR, gültig ab 1. Januar 2022, Stand 1. Januar 2024, Rz. 9100 ff. bzw. 9200 ff.):