Mit neuem Vorbescheid vom 21. Juni 2023 (IV-act. 133) sprach die Vorinstanz der Beschwerdeführerin – basierend auf dem für die jeweiligen Zeiträume ermittelten IV-Grad von 73% – von Oktober 2019 bis und mit Oktober 2020 sowie ab Januar 2022 bis und mit Februar 2023 eine ganze IV-Rente zu. Im Übrigen wurde ein Rentenanspruch abgewiesen. Damit war die Beschwerdeführerin nicht einverstanden und bemängelte mit Einwand vom 20. Juli 2023 (IV-act. 134) insbesondere die Qualifikation 70% Erwerb / 30% Haushalt sowie das aus ihrer Sicht nicht beweiswertige PMEDA-Gutachten.