Seite 6 auch eine vergleichbare Arbeit bezeichnet; "aufgrund des Prothesenstatus (Hüftgelenke) und der bildmorphologischen degenerativen spinalen Veränderungen sind körperlich überwiegend schwere Arbeiten und Tätigkeiten mit häufigen Zwangshaltungen der Wirbelsäule ungeeignet" (IV-act. 128, S. 23, Ziff. 4.7). Zum Bericht der Haushaltsabklärung durch die Vorinstanz hielten die Gutachter fest: "Der Abklärungsbericht enthält keine eigenen objektiven Beobachtungen.