Gemäss dem am 25. Januar 2023 fertiggestellten polydisziplinären PMEDA-Gutachten (IV-act. 128) beantworteten die Gutachter die Frage: "Kann die Arbeitsfähigkeit nach Einschätzung der / des Sachverständigen noch durch medizinische Massnahmen relevant verbessert werden?" in der interdisziplinären Beurteilung wie folgt: "Die letzte/angestammte Tätigkeit oder eine vergleichbare Arbeit sind als geeignet anzusehen. Arbeitsfähigkeit: 100%" (IV-act. 128, S. 22, Ziff. 4.8). Als optimal angepasst wurden sowohl die letzte Tätigkeit als