trotz der bestehenden residuellen Beschwerden wieder zu 100%." Nachdem die Beschwerdeführerin der Vorinstanz via ihren Vertreter mitteilen liess, sie habe seit Juli 2022 als Assistenzperson in der Residenz K. mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden gearbeitet und sei seit September 2022 erneut vollständig arbeitsunfähig geschrieben (IV-act. 121), wurde an der Notwendigkeit eines Gutachtens festgehalten und dieses im November 2022 bei der PMEDA AG durchgeführt.