117) fragte die Vorinstanz hierauf bei Dr. D. nach: "Ist die Versicherte für ein 100%-Pensum voll leistungsfähig?", worauf dieser am 12. August 2022 (IV-act. 118) antwortete: "Wie ich bereits im Schreiben vom 09.06.2022 mitgeteilt habe, arbeitet die Patientin meines Wissens […] trotz der bestehenden residuellen Beschwerden wieder zu 100%."