Da sich die Beschwerdeführerin anfangs 2022 einer weiteren Hüft-OP unterziehen musste (IV-act. 111 f.), wurde die Begutachtung zunächst allerdings noch sistiert. RAD-Arzt Dr. E. hielt im RAD-Bericht vom 20. Juli 2022 (IV-act. 116) basierend auf den eingeholten aktuellen Berichten der Behandler fest, gegebenenfalls könne inzwischen sogar auf eine Begutachtung verzichtet werden, da der Orthopäde Dr. D. seit April 2022 eine vollumfängliche Arbeitsfähigkeit attestiere. Der retrospektive Arbeitsunfähigkeits-Verlauf sehe wie folgt aus: 50% vom 21. November 2016 bis September 2019 (basierend auf der Begutachtung von Dr. C.);