F. Mit Vorbescheid vom 21. Juni 2021 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, sie habe keinen Anspruch auf eine IV-Rente, da sich aus den beiden Teilbereichen Haushalt und Erwerb ein Invaliditätsgrad von maximal 38% ergebe (IV-act. 92). Nachdem die Beschwerdeführerin hiergegen Einwand erhob (IV-act. 95), ordnete die Vorinstanz eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung an (IV-act. 95 ff.). Als Gutachterstelle wurde die PMEDA AG bestimmt (IV-act. 104).