Nach dem Hüftgelenkersatz links hätten sich dort die Beschwerden deutlich gebessert, während sie rechts bei Femurkopf-Nekrose persistierten und die diesbezügliche Behandlung noch nicht abgeschlossen sei; bei Beschwerdeprogredienz müsse auch auf der rechten Seite ein Hüftgelenkersatz in Betracht gezogen werden. Die Eingliederungsprognose erachtete er als günstig, die Beschwerdeführerin scheine sehr engagiert zu sein.