Mit E-Mail vom 28. Mai 2020 teilte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz mit, sie habe vor gut sechs Wochen die Hüfte operiert und könne wieder ohne Stöcke laufen, womit der geplanten Haushaltsabklärung nun nichts mehr im Wege stehe (IV-act. 79). Hierauf antwortete die Vorinstanz, für eine Haushaltsabklärung bedürfe es eines stabilen Gesundheitszustands;