Seite 4 D. Als die Vorinstanz zur abschliessenden Sachverhaltsklärung zusätzlich eine Haushaltsabklärung vor Ort einleiten wollte, informierte die Beschwerdeführerin, es sei inzwischen neu eine Hüftkopf-Nekrose aufgetreten (IV-act. 70). Basierend auf den in der Folge eingeholten Arztberichten kam Dr. B. im RAD-Bericht vom 12. März 2020 (IV-act. 76) zum Schluss, aufgrund der kurz nach der Begutachtung aufgetretenen neuen Befunde sei eine Haushaltsabklärung zur Zeit nicht zielführend.