Die durch die behandelnden Ärzte attestierte volle Arbeitsunfähigkeit angestammt von November 2016 bis 20. April 2017 sei nachvollziehbar, während bezüglich des weiteren Verlaufs aus aktueller rheumatologischer Sicht keine schlüssigen retrospektiven Angaben möglich seien. Spätestens seit dem Zeitpunkt seiner eigenen Begutachtung im Juni 2019 bestehe in der zuletzt ausgeübten, aufgrund des Anforderungsprofils als körperlich leicht bis höchstens gelegentlich mittelschwer einzustufenden Tätigkeit als Verkäuferin eine Arbeitsfähigkeit angestammt von 50%, halbtags (IV-act. 68, S. 29 unten).