Das im Anschluss bei Dr. C. in Auftrag gegebene Gutachten wurde von diesem am 7. Oktober 2019 abgegeben (IV-act. 68). Als Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit nannte der Gutachter ein chronisch lumbovertebrales Schmerzsyndrom sowie ein chronisch cervicovertebrales Schmerzsyndrom mit anamnestisch pseudoradikulären Ausstrahlungen (IV-act. 68, S. 24 f.).