Daraufhin gewährte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 30). Bei einer Besprechung am 20. April 2018 wurde vereinbart, dass für die Beschwerdeführerin, die sich inzwischen für ein Pensum von rund 30% selber eine Stundenlohn-Anstellung bei I. organisiert hatte, mit dem aktuellen Arbeitgeber ein Versuch gestartet werden solle, das gewünschte Pensum von 60% innerhalb von vier Monaten zu erreichen (IV-act. 34, IV-act. 40 ff.).