Der KG-Auszug im Dossier ist LEER!" Als Begründung für die Verneinung des Kausalzusammenhangs führte Dr. H. an: "Weil keine strukturelle Unfallfolge verursacht wurde, schon gar keine «Fissur/nicht dislozierte Fraktur des Os trapezoideuum» re. Handgelenk. Dies ist im MRT vom 11.4.2023 nicht zu erkennen, einzig geringes Ödem und eine oberflächliche RQW zwischen re. Daumen und Zeigefinger kann keine «Fissur/nicht dislozierte Fraktur» eines Handwurzelknochens an «weit entfernter» Lokalisation verursachen." Die erneute Arbeitsunfähigkeitsattestierung sei daher nicht unfallbedingt: