25) auf die Kurzbeurteilung vom 11. August 2023 (Suva-act. 20) verneint. Bei der Beurteilung vom 11. August 2023 lagen dem Versicherungsmediziner allerdings noch gar nicht alle Unterlagen vor, sondern er beantwortete damals die Frage: "Sind die geltend gemachten Beschwerden am rechten Handgelenk/Finger mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 25. Januar 2023 zurückzuführen?" wie folgt: "Nur vom 25.1.2023 bis 29.1.2023, seitdem ü. w. nicht, nur es fehlen unverändert die einzuholenden Unterlagen, siehe Beurteilung vom 14.6.2023. Der KG-Auszug im Dossier ist LEER!"