Die für die Beantwortung der Frage nach dem natürlichen Kausalzusammenhang zwischen seinen Beschwerden und dem Vorfall vom 25. Januar 2023 entscheidende Frage: "Hat der Unfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen strukturellen Läsionen, welche objektivierbar sind, geführt'?", wurde von Dr. H. unter Verweis (Suva-act. 25) auf die Kurzbeurteilung vom 11. August 2023 (Suva-act. 20) verneint.