Die beiden Kurzbeurteilungen des Versicherungsarztes erscheinen allerdings lediglich insoweit schlüssig und nachvollziehbar, als ein Zusammenhang zum früheren Ereignis vom 3. Juli 2021 verneint wird, nachdem jener Vorfall, wie sich aus dem medizinischen Dossier ergibt, mit der Nachkontrolle vom 7. August 2021 in der E.-Praxis abgeschlossen war und im Anschluss keine weiteren Beschwerden mehr aktenkundig sind. Anders liegt die Situation beim hier relevanten Vorfall vom 25. Januar 2023: Diesbezüglich