II und nicht zwischen Dig. I und Dig. II), so dass nach seiner Ansicht ein Zusammenhang zum Vorfall vom 25. Januar 2023 ohnehin ausscheidet, während sowohl die behandelnde Spezialistin Dr. M. als auch die Behandler in der Hausarztpraxis die persistierenden Beschwerden als Folgen des Quetschtraumas betrachten.