Seite 10 2.6 Die von der Vorinstanz per 5. Oktober 2023 verfügte Leistungseinstellung basiert im Wesentlichen auf den zwei ihres Versicherungsmediziners in seinen Stellungnahmen erwähnten Argumenten (vgl. dazu E. 2.3 vorstehend). Mit Blick auf die beiden Kurzstellungnahmen von Dr. M. ist allerdings festzustellen, dass die – beide Male sehr kurz gehaltene – Beurteilung des Versicherungsmediziners, wonach im MRT vom 11. April 2023 gar keine Fissur / dislozierte Fraktur des Os trapezodieum zu erkennen sei (Suva-act.